Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Richtlinien im Umgang mit Explosionsschutz.
Alle nachfolgend aufgeführten Bestimmungen sind ZWINGEND einzuhalten.
Hier
bekommen Sie die EU-Richtlinie 94/9/EG
zur Ansicht oder zum Download.
| Informationen zu ATEX
Für alle explosionsgeschützten Systeme, Geräte und Komponenten ist die aus Artikel 100 a abgeleitete Richtlinie 94/9/EG bedeutend. Die Richtlinie 94/9/EG gilt im Bereich der CENELEC (Länder der europäischen Gemeinschaft und EFTA). Ab 01.07.2003 müssen alle Systeme, Geräte und Komponenten, die potentielle Zündquellen enthalten, für Zone 0 und 1 eine EG-Baumuster-Prüfbescheinigung aufweisen, die von einer benannten Stelle nach Prüfung ausgestellt wurde. Diese Bescheinigungen tragen als Kennzeichnung neben den Angaben zur Prüfstelle und der Jahreszahl der Prüfung die Buchstaben ATEX.Dem Hersteller oder Importeur werden dadurch für das Inverkehrbringen in der EU neue Qualitäten, Pflichten und Aussagen abverlangt. Es genügt nicht mehr, diese EG-Baumuster-Prüfbescheinigungen vorzuhalten. Unternehmen, die derart geprüfte Systeme, Geräte und Komponenten herstellen, müssen im Rahmen der ISO 9001:2000 auch eine spezielle Zertifizierung nach Richtlinie 94/9/EG vorweisen. Dann darf die CE-Kennzeichnung auf dem Kennzeichnungsschild angebracht werden und neben diesem ist - verschlüsselt - die in Brüssel benannte Stelle anzugeben, die das Qualitätssicherungssystem nach RL 94/9/EG hinsichtlich Explosionsschutz überprüft hat. Ziel ist, dass das CE-Kennzeichen den Aufsichtsbehörden beim grenzüberschreitenden Verkehr als Nachweis dafür dient, dass am Endprodukt (Gerät) die gemeinsam vereinbarten EG-Richtlinien erfüllt sind.
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| Einteilung in Temperaturklassen Eine Zündquelle für explosionsfähiges Gemisch ist die Wärmezündung an heißen Oberflächen. Die betriebsmäßig auftretende Temperatur an der Oberfläche eines Gehäuses oder an allen Bauteilen, die explosionsfähigen Gemischen zugänglich sind, darf nicht höher sein als der unten aufgeführte Tabellen wert ausgehend von 40°C Umgebungstemperatur
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Elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen müssn nach EN 50014 eine Mindestschutzart von IP 54 aufweisen. Die von BOXIT gelieferten EX-Gehäuse besitzen eine höhere Schutzart!
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Eigensicherheit - EN 50020 Kennzeichen "i" Zündschutzart, bei der die Energie im Stromkreis so gering gehalten ist, dass zündfähige Funken, Lichtbögen oder Temperaturen nicht enstehen können.Unter einem "eigensicheren Stromkreis" versteht man einen Stromkreis, in dem kein Funke und kein thermischer Effekt, die betriebsmäßig (d.h. durch Öffnen oder Schließen des Kreises) oder im Einzelfall (z.B. durch Kurzschluß, Erdfehler) auftreten, unter festgelegten Prüfbedingungen die Entzündung einer explosionsfähigen Atmosphäre verursachen.
Erhöhte Sicherheit - EN 50019 Kennzeichen "e" Zündschutzart, bei der Maßnahmen getroffen sind, um mit einem erhöhten Grad an Sicherheit die Möglichkeit unzulässig hoher Temperaturen und des Entstehens von Funken oder Lichtbogen im Inneren oder an äußeren Teilen elektrischer Betriebsmittel, bei denen diese im normalen Betrieb nicht auftreten, zu verhindern.
Weitere Zündschutzarten "d" - druckfeste Kapselung (EN 50018) "m" - Vergußkapselung (EN 50028) "p" - Überdruckkaselung (EN 50016) "o" - Ölkapselung (EN 50015) "q" - Sandkapselung (EN 50017) |
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Als Grundlage für die Beurteilung des Umfangs der Schutzmaßnahmen sind verbleibende explosionsgefährdete Bereiche nach der Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer gefährlichen Atmosphäre in Zonen zu unterteilen.
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Für den Explosionsschutz über Tage bestehen drei Gruppen:
Bei den Explosionsgruppen müssen die elektrischen Betriebsmittel nach der kleinsten Grenzspaltweite, der im Betriebsbereich möglichen zündfähigen Gemische ausgewählt werden. Die Explosionsgruppen richten sich nach den im Betrieb benutzten brennbaren Gasen und Flüssigkeiten. Die verschiedene Stoffe sind nach unterschiedlichen Kriterien, insbesondere aber durch die Ermittlung der sicherheitstechnischen Kennzahlen wie Flammpunkt, Zündtemperatur, Mindestzündenergie, Mindestzündstrom, Grenzspaltweiten usw. eingeteilt. Elektrische Betriebsmittel, die für II C zugelassen sind, können auch für die Gruppen II b und II A eingesetzt werden. Ebenso kann die Explosionsgruppe II B für den Bereich II A eingesetzt werden. |
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Installations- und Montagevorschriften von Reihenklemmen
Für eine übersichtliche Kabelverlegung und um einen sicheren Anschluß zu garantieren, ist zwischen der Innenseite des Gehäuses und der Anschlußklemme ein bestimmter Mindestabstand erforderlich. Dieser Mindestabstand ist nach der unten stehenden Tabelle einzuhalten.
Schutzleiteranschluß Im explosionsgefährdeten Bereich ist, gemäß den Vorschriften bei metallischen Gehäusen, eine Außenerdung vorgeschrieben. BOXIT Aluminiumgehäuse haben standardmäßig eine Außenerdung.
Brücken Wenn Querbrücken eingesetzt werden, ist darauf zu achten, dass sich die Kriechstrecken und Sicherheitsabstände nicht verringern. Dies bedeutet, dass zwischen benachbarten Querbrücken eine Trennwand einzusetzten ist. Jede Klemmstelle darf nur mit einem Leiter belegt werden.
MIschbestückung EEx e / EEx i Anschlußklemmen Es ist möglich EEx e und EEx i Klemmen zusammen in einem Gehäuse zu verwenden, wenn:
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max. Leiteranzahl
* max.montierbare Klemmenanzahl im Gehäuse |
Beispiel BA-Exe-123 Nach den Richtlinien DIN EN 50 014 und DIN EN 50 019 ist die Einstufung in Temperaturklassen abhängig von der Anzahl der Leiter im Gehäuse, vom Querschnitt und dem tatsächlichen Strom. Bemerkung:
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Bei der Anwendung dieser Tabellenwerte dürfen Gleichzeitigkeitsfaktoren oder Nennbelastungsfaktoren entsprechend IEC 439 berücksichtigt werden. Mischbestückung mit Stromkreisen unterschiedlicher Querschnitte und Ströme sind möglich durch anteilige Ausnutzung der verschiedenen Tabellenwerte. Beispiel
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